Verkaufs- & Lieferbedingungen der Dr. W. Maitz Ges.m.b.H.

A-8053 Graz, Brauhausstraße 83, Betriebsstätte: A-8410 Weitendorf, Kainachtalstraße 83

 

I. ALLGEMEINES

Durch diese Verkaufs- und Lieferbedingungen werden die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht verändert, sofern deren Anwendbarkeit aus der Rechtsrelation Verbraucher-Unternehmer gegeben ist.
Diese Bedingungen gelten für alle Anbote, Verkäufe und Lieferungen und sinngemäß auch für Leistungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurde. Mündliche Erklärungen, wozu insbesondere auch die Erteilung von Rat gehört, bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung.
Unsere Angebote sind für uns freibleibend. Aufträge in Bezug auf diese Angebote gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als angenommen.

II. AUFTRAGSÜBERNAHME UND RÜCKTRITTSRECHT DES VERKÄUFERS

Ist ein Auftrag bestätigt und wird von uns festgestellt, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden oder die Auftragsausfertigung den erforderlichen Ansprüchen nicht genügt, so steht uns das Rücktrittsrecht zu bzw. ist uns gestattet, Vorausbezahlung oder hinreichende Sicherstellung zu verlangen.
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Maße, Preise, Leistungen und dgl. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
Der Käufer hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die darin angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben, sowie die Einzelpreise und Konditionen zu überprüfen und eine Kopie bestätigt an uns zu retournieren. Bei der Überprüfung festgestellte Unstimmigkeiten zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung müssen uns innerhalb von 5 Tagen mitgeteilt werden, andernfalls bleiben die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Ausführungen aufrecht.
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers unter Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw.

III. PREISE

Alle unsere Preise verstehen sich ohne Montage, ohne Versicherung und sonstige Nebenkosten ab unserem Auslieferungslager. Die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten und wird gesondert berechnet.
Die Preise errechnen sich aus den Kosten zum Zeitpunkt der Preisbekanntgabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zu Lasten des Käufers.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind alle Bestellungen bei Auftragserteilung (Bestätigung) mit 50% und nach Rechnungslegung mit dem offenen Rechnungsbetrag zu erfüllen. Ab dem Fälligkeitstag sind infolge Zahlungsverzuges bankmäßige Verzugszinsen vom Besteller zu bezahlen. Überdies sind bei Zahlungs- verzug alle Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten zu ersetzen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstige vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
Wir sind berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden vorzeitig fällig zu stellen, wenn dieser mit seinen Zahlungen in Verzug kommt.

V. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren vor. Das Eigentum geht jeweils nach vollständiger Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen des Lieferers gegen den Kunden auf diesen über.

VI. LIEFERFRISTEN

Die von uns angeführten Lieferfristen sind freibleibend, falls sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart werden. Die immer nur als annähernd zu betrachtende Lieferfrist beginnt frühestens mit der Annahme der Bestellung bzw. mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nie vor endgültiger Klärung aller technischen Lieferdetails und der finanziellen Voraussetzungen.
Wir sind stets um eine termingerechte Auslieferung bemüht. Wird die von uns angegebene Leistungs- und Lieferfrist überschritten, so ist der Kunde nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, ohne jedoch wegen Nichterfüllung oder Verspätung einen Schaden bean- spruchen zu können.
Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fälle höherer Gewalt usw.) berechtigen uns nach Wahl zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen.
Nimmt der Kunde die vertragsmäßig bereitgestellte Ware zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an, so sind wir berechtigt, Erfüllung zu verlangen. Wir sind auch berechtigt, die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden vorzunehmen. Wir sind bei nicht fristgerechter Abnahme der Ware durch den Kunden berechtigt, von diesem entweder den tatsächlich erlittenen Schaden oder den entgangenen Gewinn zu begehren.
Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt der Versand stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Grundsätzlich gilt die Ware „ab Werk“ verkauft.
Wir haben als Lieferer unsere Pflicht erfüllt und zwar:
a) bei Lieferung ab Werk, mit der Meldung der Versandbereitschaft,
b) bei Lieferung mit vereinbarter Zusendung; mit dem Abgang der Ware (Übergang an den Spediteur, Bahn, usw.),
c) bei Lieferung mit Montage; mit Beendigung der uns zufallenden Montagearbeiten

VII. GEWÄHRLEISTUNG (ist nur gültig bei Vorlage einer Rechnung bzw. Kopie)

Wir übernehmen als Lieferer gegenüber dem Besteller bei Erfüllung seiner Zahlungspflicht folgende Gewährleistungen:
Der Lieferer gewährleistet die Funktion des Erzeugnisses laut Ö-NORM auf die Dauer von 2 Jahren nach Übergabe bzw. Bereitstellung. Bei Kunststoffprofilen gewähren wir für Wetterbeständigkeit, Verzug und Risse 10 Jahre Garantie. Ferner geben wir gegen das Anlaufen des Isolierglases im Scheibenzwischenraum die uns vom Erzeuger zugesicherte Garantie in der der zeitigen Dauer von 5 Jahren weiter. „Ausgenommen sind hier: Isolierglaselemente mit Einbausprossen. Bei Einbau von Sprossen in Isolierglasscheiben wird keine Garantie gegeben. Ein Klirren und Spannungsrisse sind nicht ausgeschlossen und stellen keinen Reklamationsgrund dar“. Für Glassprünge, die uns nicht innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme schriftlich gemeldet werden, leisten wir keinen kostenlosen Ersatz. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein.
Etwaige Mängelsind vom Kunden (Besteller) binnen 14 Tagen ab Übernahme schriftlich anzuzeigen. Der auf diese Weise unterrichtete Lieferer kann nach seiner Wahl:
a) die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachbessern,
b) sich die mangelhafte Ware (Teile) zwecks Nachbesserung zusenden lassen,
c) die mangelhafte Ware (Teile) ersetzen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand durch den Käufer oder dessen Beauftragten unsachgemäß montiert oder mangelhaft instandgehalten wurde, ferner wenn Reparaturen oder die Änderungen von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft durchgeführt wurde. Für die Kosten einer durch den Besteller oder Dritten selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Verkäufer nicht zu haften.
Natürlicher Verschleiß und Beschädigung, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
Wird eine Ware vom Verkäufer aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich die Handlung des Verkäufers nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgt.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die notwendige Pflege und Wartung der Ware nicht ordnungsgemäß durchführt bzw. Wartungsintervalle nicht einhält.

VIII. STORNO

Der Rücktritt vom Vertrag ist nicht gestattet. Kommt es zu einer einvernehmlichen, schriftlich vereinbarten Stornierung, ist der Kunde auf alle Fälle verpflichtet, eine Manipulationsgebühr in der Höhe von 10% des vereinbarten Kaufpreises, sowie die uns entstandenen Kosten, zu bezahlen. Zuzüglich werden bereits angefallene Kosten für Materialbeschaffung in der tatsächlichen Höhe verrechnet.

IX. SONSTIGE VERTRAGSBESTIMMUNGEN

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine persönlichen Daten automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und auch an Dritte übermittelt werden dürfen.
Wir sind berechtigt, an unseren Waren Firmenzeichen anzubringen und während der gesamten Bauzeit eine oder mehrere branchenübliche Firmentafeln anzubringen.

X. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT

Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Graz. Der Verkäufer kann jedoch auch ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anrufen.
Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort Weitendorf auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgte.