Unser Versprechen: garantiert gehalten

Dr. Maitz ist der perfekte Partner für Häuselbauer, Sanierer und Bauträger. Dr. Maitz wurde
1982 gegründet und darf auf tausende zufriedene Kunden aus dem Privat- und
Gewerbebereich zurückblicken. 

Wir arbeiten hart daran, Ihren Wohntraum zu erfüllen und nehmen Ihre Anliegen ernst.
Wir bitten um Verständnis, dass eine Gewährleistung nur gültig
bei Vorlage einer Rechnung bzw. Kopie ist.

 

  1. Wir übernehmen als Lieferer gegenüber dem Besteller bei Erfüllung seiner Zahlungspflicht folgende Gewährleistungen:
    Der Lieferer gewährleistet die Funktion des Erzeugnisses laut Ö-NORM auf die Dauer von 2 Jahren nach Übergabe bzw. Bereitstellung. Bei Kunststoffprofilen gewähren wir für Wetterbeständigkeit, Verzug und Risse 10 Jahre Garantie. Ferner geben wir gegen das Anlaufen des Isolierglases im Scheibenzwischenraum die uns vom Erzeuger zugesicherte Garantie in der zeitigen Dauer von 5 Jahren weiter. Ausgenommen sind hier: Isolierglaselemente mit Einbausprossen. Bei Einbau von Sprossen in Isolierglasscheiben wird keine Garantie gegeben. Ein Klirren und Spannungsrisse sind nicht ausgeschlossen und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
    Für Glassprünge, die uns nicht innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme schriftlich gemeldet werden, leisten wir keinen kostenlosen Ersatz. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein.
  2. Etwaige Mängel sind vom Kunden (Besteller) binnen 14 Tagen ab Übernahme schriftlich anzuzeigen. Der auf diese Weise unterrichtete Lieferer kann nach seiner Wahl:
    a) die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachbessern,
    b) sich die mangelhafte Ware (Teile) zwecks Nachbesserung zusenden lassen,
    c) die mangelhafte Ware (Teile) ersetzen.Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand durch den Käufer oder dessen Beauftragten unsachgemäß montiert oder mangelhaft instand gehalten wurde, ferner wenn Reparaturen oder die Änderungen von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft durchgeführt wurde. Für die Kosten einer durch den Besteller oder Dritten selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Verkäufer nicht zu haften.
  3. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
  4. Wird eine Ware vom Verkäufer aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich die Handlung des Verkäufers nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgt.
  5. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die notwendige Pflege und Wartung der Ware nicht ordnungsgemäß durchführt bzw. Wartungsintervalle nicht einhält.